Erklärung zur Barrierefreiheit für die City-Parkhaus GmbH
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://cityparkhaus-neuss.de veröffentlichte Website der City-Parkhaus GmbH.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen:
Die Dienstleistung der City-Parkhaus GmbH besteht im Bereitstellen und Betreiben öffentlich zugänglicher Parkinfrastruktur in zentraler Lage der Neusser Innenstadt. Dazu gehören vier moderne Parkhäuser mit insgesamt 1.795 Stellplätzen, die rund um die Uhr für Kurzzeit-, Tages- und Dauerparker geöffnet sind. Die Parkhäuser sind digital ausgestattet – mit Schrankenanlagen ohne Ticket, automatischer Kennzeichenerkennung, barrierefreier Ein- und Ausfahrt, sowie verschiedenen bargeldlosen und kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten. An mehreren Standorten stehen zudem öffentlich nutzbare E-Ladesäulen zur Verfügung. Die Anlagen sind auf Nutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit ausgerichtet und ermöglichen auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen komfortablen Zugang.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer externen Bewertung (der Inhalt wurde von einer externen Organisation bewertet, die nicht an der Gestaltung und Entwicklung des Produkts beteiligt ist) und wurde am 01.03.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).
Die Website ‚City-Parkhaus Neuss‘ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website/in unserer App zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website/unsere App entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Technologieabhängigkeit
Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Alle aktuellen Browser
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript
Weitere Anmerkungen zur Technologieabhängigkeit: Unsere Inhalte basieren ausschließlich auf standardkonformen Webtechnologien wie HTML, CSS und JavaScript. Es werden keine zusätzlichen Werkzeuge oder Overlays verwendet, die vom Nutzer aktiviert werden müssen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von ‚City-Parkhaus‘ geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 48 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.
Ansprechpartner: Heiko Mülleneisen
Strasse: Am Zollhafen 1
PLZ / Ort: 41460 Neuss
Strasse: Am Zollhafen 1
PLZ / Ort: 41460 Neuss
Telefon: 02131 / 127 – 439
E-Mail: heiko.muelleneisen@cityparkhaus-neuss.de
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: 0391 / 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: 0391 / 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Die City-Parkhaus GmbH arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.
Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 01.03.2025 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.